KGV Deutsche Post e.V. Kassel

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Kleingarten pachten

Wenn Sie Interesse haben, in unserem Kleingärtnerverein Deutsche Post e.V. einen Kleingarten zu pachten, senden Sie eine Nachricht an E-Mail: hartmutmarthonline.de oder olgakellermannyahoo.de. Weitere Kontaktdaten / Postadresse / Tel. etc. finden Sie unter Impressum/Kontakt.

Hier unser Bewerbungsformular zum Downloaden:                                         

download  Bewerbungsformular.pdf

 

Wichtiger Hinweis:

Häufig liest man in Kleinanzeigen oder hört von (bisherigen) Pächtern eines Kleingartens, sie hätten einen Garten „zu verkaufen“. Dies ist eine Fehlinformation und Irreführung! Grundsätzlich können Kleingärten eines Kleingärtnervereins nicht „verkauft“, sondern lediglich neu verpachtet bzw.  nur gepachtet und nicht ge- oder verkauft werden!!!

Die Kleingärten unseres KGV Deutsche Post e.V. werden nur durch den Vorstand verpachtet. Ein ausscheidender Pächter kann und darf potenzielle Interessenten suchen, diese  müssen sich jedoch zunächst beim Vorstand des KGV Deutsche Post e.V. schriftlich bewerben. Die endgültige Entscheidung, an wen der Kleingarten verpachtet wird, trifft der Vorstand.

Ohne Zustimmung des Vorstandes kann kein neuer Pachtvertrag geschlossen werden!

Der bisherige (ausscheidende) Pächter handelt rechtswidrig, wenn er versucht, seinen Garten ohne Zustimmung des Vorstandes weiterzugeben! Zahlen Sie daher kein Geld an einen ausscheidenden Pächter und treffen Sie keine anderweitigen Vereinbarungen, ohne dass eine Zustimmung des Vorstandes zur Neuverpachtung des Kleingartens vorliegt, Ihr Geld ist dann weg!

Wertermittlung: Vor jeder Neuverpachtung eines Gartens wird von einem dazu ermächtigten Schätzer eine Wertermittlung durchgeführt (weitere Informationen dazu siehe unter "Garteninfos"). Die Kosten für die Wertermittlung trägt der ausscheidende Pächter. Die Wertermittlung dient der Feststellung des tatsächlichen Wertes einer Parzelle einschließlich der darauf befindlichen Baulichkeiten, sowie ggf. der Feststellung von Auflagen, die vor einer Neuverpachtung erfüllt sein müssen. Eine Wertermittlung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn dem Vorstand eine ordentliche schriftliche Kündigung des Pachtgartens vorliegt!

 

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